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   BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82   

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BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82 (https://dejure.org/1983,1313)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1983 - 1 B 109.82 (https://dejure.org/1983,1313)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 1 B 109.82 (https://dejure.org/1983,1313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis - Einwanderungspolitik - Sozialstaatsprinzip - Kinderbetreuung - Angewiesenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 387
  • DVBl 1983, 460
  • DÖV 1983, 419
  • InfAuslR 1983, 110
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Ehegatten angewiesen ist (Abgrenzung zu BVerwGE 42, 148).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 -(BVerwGE 42, 148 [157]) offengelassen, ob der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG sich auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder betreuen soll.

    In dem Urteil vom 3. Mai 1973 (a.a.O. S. 157) hat der Senat jedoch aus einer dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG) zu entnehmenden Fürsorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den in ihr tätigen ausländischen Arbeitnehmern hergeleitet, daß die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein kann, den Nachzug einer der öffentlichen Hand nicht zur Last fallenden (gesunden und nicht pflegebedürftigen) Großmutter zum Zwecke der Betreuung der Kinder einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie zu gestatten.

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts sind die Tochter und der Schwiegersohn der Klägerin - anders als die Eheleute im Falle des Senatsurteils vom 3. Mai 1973 (a.a.O. S. 158) - nicht auf einen Doppelverdienst angewiesen, so daß ein vergleichbares Fürsorgebedürfnis nicht besteht.

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Es widerspricht grundsätzlich nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, aus einwanderungspolitischen Gründen die Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines Elternteils von Eheleuten abzulehnen, die als ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet leben (wie Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 -).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - bereits entschieden.

    An diese Rechtsprechung anknüpfend hat der Senat in dem oben erwähnten Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - entschieden, daß für den Nachzug von Eltern zu ihren im Bundesgebiet einer Erwerbstätigkeit nachgehenden volljährigen Kindern Entsprechendes zu gelten hat.

  • BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Eine solche Ausnahme ist allerdings nicht schon dann gegeben, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat keine (nahen) Verwandten mehr hat und insofern dort allein leben muß (vgl. auch Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - InfAuslR 1982, 271; vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 -).

    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - (NJW 1982, 2730), mit dem es die gegen den Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 -gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Dabei kann - wie es die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage voraussetzt - zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, daß Art. 6 Abs. 1 GG sich zwar nicht auf die "Generationen-Großfamilie" (BVerfGE 48, 327 [339]), wohl aber auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern erstreckt (BVerfGE 57, 170 [178]), und zwar entsprechend der sozialen Funktion der Familie in bestimmten Grenzen auch dann, wenn die Kinder durch Eheschließung aus der sog. Kleinfamilie ihrer Eltern ausgeschieden sind (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 1981 - 1 S 2301/80 - NVwZ 1982, 517 [519] = InfAuslR 1982, 57 [59]).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Der Senat hat in seinem vom Oberverwaltungsgericht erwähnten Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 30 = NJW 1982, 1958) entschieden, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug volljähriger Kinder im Bundesgebiet lebender ausländischer Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG widerspricht.
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Dabei kann - wie es die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage voraussetzt - zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, daß Art. 6 Abs. 1 GG sich zwar nicht auf die "Generationen-Großfamilie" (BVerfGE 48, 327 [339]), wohl aber auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern erstreckt (BVerfGE 57, 170 [178]), und zwar entsprechend der sozialen Funktion der Familie in bestimmten Grenzen auch dann, wenn die Kinder durch Eheschließung aus der sog. Kleinfamilie ihrer Eltern ausgeschieden sind (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 1981 - 1 S 2301/80 - NVwZ 1982, 517 [519] = InfAuslR 1982, 57 [59]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Die Klägerin erstrebt eine Einwanderung in diesem Sinne, weil sie nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Aufenthaltszweck eine Niederlassung für eine längere, nicht absehbare Zeit beabsichtigt (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]; 38, 90 [92]).
  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Der Senat hat allerdings zugleich betont, daß die Konkretisierung einer solchen Pflicht nur in sehr engen Grenzen möglich ist und daß das gesetzgeberische und gegebenenfalls administrative Ermessen in diesem Zusammenhang um so weiter ist, je mehr mit der Fürsorgemaßnahme Belastungen für die Allgemeinheit verbunden sein können (vgl. auch Beschluß vom 11. Januar 1982 - BVerwG 1 B 151.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 28).
  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Die Klägerin erstrebt eine Einwanderung in diesem Sinne, weil sie nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Aufenthaltszweck eine Niederlassung für eine längere, nicht absehbare Zeit beabsichtigt (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]; 38, 90 [92]).
  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - (NJW 1982, 2730), mit dem es die gegen den Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 -gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80

    Nachzug eines pflegebedürftigen Elternteils eines ausländischen Arbeitnehmers

  • BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82
  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

    Aus diesem Grunde ist es nicht zu beanstanden, daß aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern von Ausländern, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmern, der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 39; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).

    Danach ist die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig nicht verpflichtet, die dargelegten einwanderungspolitischen Interessen zurückzustellen und den Nachzug der Eltern von im Bundesgebiet lebenden Ausländern zu ermöglichen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.).

    Für die erforderliche - auch im Lichte des Sozialstaatsprinzips vorzunehmende - Abwägung ist maßgebend, wie dringend der im Bundesgebiet lebende Ausländer auf die Betreuung seiner Kinder durch einen Elternteil angewiesen ist und ob dessen Aufenthalt Nachteile für die Allgemeinheit mit sich bringen kann, insbesondere zu besorgen ist, er werde der öffentlichen Hand zur Last fallen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.; Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 1 A 8.89 -).

  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83

    Ermessen bei Entscheidungen über eine Familienzusammenführung - Zuzugsrecht für

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde regelmäßig das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern ausländischer Arbeitnehmer den Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung verwehrt; insbesondere verstößt eine solche Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - NJW 1983, 532 = DVBl. 1983, 177 = InfAuslR 1983, 37; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 -).

    Denn selbst wenn sie zu bejahen wäre, ließe sich nach den im Urteil des Senats vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - (a.a.O.) dargelegten Grundsätzen ein Aufenthaltsrecht zu dem erwähnten Zweck allenfalls dann aus Art. 6 Abs. 1 GG herleiten, wenn und soweit die Familie auf die Betreuung der Kinder durch die Großmutter angewiesen ist (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 -).

    Für die Interessenabwägung kann danach bedeutsam sein, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind, der im Bundesgebiet neu Aufenthalt nehmen muß (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 16.83 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1990 - 13 S 268/90

    Versagung des Familiennachzugs - Begrenzung der Einwanderung

    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kommt ausnahmsweise unter anderem dann in Betracht, wenn die im Bundesgebiet lebende ausländische Familie auf die Betreuung der Kinder durch eine nachzugwillige Großmutter angewiesen ist (wie BVerwG, 11.01.1983, DVBl 1983, 460ff).

    Eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kommt nur ausnahmsweise in Frage, u.a. dann, wenn die im Bundesgebiet befindliche ausländische Familie auf die Betreuung der Kinder durch eine nachzugswillige Großmutter angewiesen ist (BVerwG, Beschluß vom 11.1.1983, DVBl. 1983, 460 ff. = EZAR 105 Nr. 7).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.1.1983, DVBl. 1983, 460 ff.; BVerwGE 66, 268, 272 ff.), kommt der Nachzug einer Großmutter zu ihren im Bundesgebiet einer Erwerbstätigkeit nachgehenden volljährigen Kindern zum Zweck der Kinderbetreuung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls die Eltern auf die Hilfe der Großmutter in einer Weise angewiesen sind, die deren Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlich macht.

  • VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern

    Die Schutzvorschriften des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gelten für  die in der Hausgemeinschaft geeinigte engere Familie, also jedenfalls die Eltern mit ihren Kindern einschließlich der Adoptiv- und Pflegekinder (BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62 u.a. -, BVerfGE 18, 97; BVerwG, 11.06.1975 - 1 C 100.74 -, BVerwGE 48, 299; BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82 -, EZAR 105 Nr. 7 = DVBl. 1983, 460).

    Im Verhältnis Großeltern zu Enkeln ist in der Rechtsprechung bisher offengelassen worden, ob sich der Schutz des Art. .6 Abs. 1 GG auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ins Bundesgebiet nachzuziehen begehrt, um hier ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder zu betreuen (BVerwG, 03.05.1973 - 1 C 35.72 -, BVerwGE 41, 148; BVerwG, 11.01.1983, a.a.O.); ob das Sozialstaatsprinzip in einem solchen Fall für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für einen Großelternteil spricht, hängt von einer Interessenabwägung und insbesondere davon ab, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind (BVerwG, 03.05.1973 u. 11.01.1983, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89

    Ausländerrecht: Nachzug Minderjähriger zu Großeltern

    Die Schutzvorschriften des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gelten für die in der Hausgemeinschaft geeinigte engere Familie, also jedenfalls die Eltern mit ihren Kindern einschließlich der Adoptiv- und Pflegekinder (BVerfG, 30.06.1964 -- 1 BvL 16/62 u.a. --, BVerfGE 18, 97; BVerwG, 11.06.1975 -- 1 C 100.74 --, BVerwGE 48, 299; BVerwG, 11.01.1983 -- 1 B 109.82 --, EZAR 105 Nr. 7 = DVBl. 1983, 460).

    Im Verhältnis Großeltern zu Enkeln ist in der Rechtsprechung bisher offengelassen worden, ob sich der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ins Bundesgebiet nachzuziehen begehrt, um hier ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie aufwachsenden Enkelkinder zu betreuen (BVerwG, 03.05.1973 -- 1 C 35.72 --, BVerwGE 41, 148; BVerwG, 11.01.1983, a.a.O.); ob das Sozialstaatsprinzip in einem solchen Fall für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für einen Großelternteil spricht, hängt von einer Interessenabwägung und insbesondere davon ab, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind (BVerwG, 03.05.1973 u. 11.01.1983, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

    Die Beziehung zwischen Enkeln und Großeltern fällt von vornherein nicht in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 11 M 3934/97 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1987 - 1 BvR 683/77 -, BVerfGE 48, 327, 339; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1983 - 1 B 109.82 - InfAuslR 1983, 110, 111; Discher, GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 250).
  • BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88

    Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an

    Die Notwendigkeit der Berufstätigkeit der Eltern ist auch in späteren Entscheidungen als ein wesentliches Kriterium für die Ermessensbetätigung hervorgehoben worden (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - InfAuslR 1983, 110 ; vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 40.83 -).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 20.85

    Familiennachzug - Wohlwollensgebot - Niederlassen zu Erwerbszwecken

    Die diesbezüglichen Ausführungen des Berufungsgerichts stimmen mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle des Familiennachzugs von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassenen Kindern entwickelt hat (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85

    Familiennachzug von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu

    Die diesbezüglichen Ausführungen des Berufungsgerichts stimmen mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle des Familiennachzugs von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassenen Kindern entwickelt hat (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).
  • BVerwG, 02.11.1984 - 1 CB 9.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Recht einer Ausländerin auf Nachzug

    Der beschließende Senat hat zu dieser Frage u.a. in seinen bereits vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - (BVerwGE 66, 268) und vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41) eingehend Stellung genommen.
  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 16.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Betreuung von Kindern einer

  • BVerwG, 01.10.1984 - 1 C 66.81

    Einstellung eines Verfahrens nach dem Tode der Antragstellerin wegen

  • BVerwG, 03.02.1989 - 1 A 8.89

    Rechtsmittel

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